Die Kastration der Hündin, des Rüden und der Hauskatzen
Bei der Kastration eines Tieres werden die Eierstöcke beim weiblichen Tier und die Hoden beim männlichen Tier in Vollnarkose entfernt.
Dies hat in erster Linie zur Folge, dass die Tiere sich nicht mehr unkontrolliert vermehren können und auch ein stark reduziertes Sexualverhalten zeigen.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass kein Tier zwingend kastriert werden muss.
Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet zunächst einmal in § 6 Abs. 1 S. 1 das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Damit ist die Kastration grundsätzlich verboten.
Das Gesetz sieht von diesem Grundsatz Ausnahmen vor. So gilt das Amputationsverbot gem. § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 a) Tierschutzgesetz nicht, wenn ein Eingriff im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Hündin unter einer Gebärmuttervereiterung leidet, Zysten an den Eierstöcken oder eine Lactatio falsa hat (eine krankhafte Scheimutterschaft/Scheinschwangerschaft) und die operative Entfernung der Gebärmutter und der Eierstöcke der einzige Weg ist, das Leben der Hündin zu retten (Kluge-Hartung, Tierschutzgesetz, § 6 Rn 3).
Ebenso dürfen Rüden kastriert werden, die unter einer vergrößerten Prostata, Prostatazysten oder Tumoren in den Hoden leiden.
Freilaufende Katzen beispielsweise pflanzen sich unkontrolliert fort, weswegen sie nach der bestehenden Rechtslage kastriert werden dürfen. Dies macht auch nach dem Tierschutzgesetz Sinn, da hiermit viel Leid verhindert wird. Streunende Katzen übertragen Katzenaids, Leukose und FIP, sowie Katzenschnupfen. Katzenwelpen kommen auf die Welt, haben keinen Halter, hungern und erkranken schwer. Daher haben auch viele Gemeinden verfügt, dass Katzenhalter, die ihr Tier nach draußen lassen, dieses vorher von einem Tierarzt kastrieren lassen müssen.
In unserer Praxis werden alle Tiere chirurgisch und nicht endoskopisch kastriert. Sollten Sie den Wunsch einer endoskopischen Kastration haben, überweisen wir Sie gerne.
Jede Narkose birgt aber, unabhängig von der OP-Methode, ein Narkoserisiko. Wir minimieren dieses mit hoher Überwachung und moderner Narkosemethoden, wie der Inhalationsnarkose.
Grundsätzlich gilt, dass statistisch einige Erkrankungen seltener auftreten bei kastrierten Hündinnen, hierzu gehört der Gesäugekrebs. Harninkontinenz und einige Veränderungen der Fellqualität, sowie einige Autoimmunerkrankungen treten jedoch bei kastrierten Hündinnen statistisch häufiger auf.
Beim Rüden gibt es neben der chirurgischen Kastration auch die Möglichkeit einer chemischen Kastration. Hierbei wird ein Hormonchip unter die Haut des Tieres gesetzt. Eine Narkose ist dafür nicht notwendig. Dieser Chip wirkt ca. 6-12 Monate. Anschließend verschwindet die Wirkung und der Rüde ist wieder intakt. Ein Tierhalter hat so die Möglichkeit zu überprüfen, ob der Rüde sich wesentlich verändert, bevor eine unwiderrufliche chirurgische Kastration durchgeführt wird.
Wir wollen hier keine pauschalen Festlegungen treffen. Denn alle Antworten zum Thema Kastration müssen individuell für jedes einzelne Tier und den Halter gefunden werden.
Sie sehen, es gibt im Vorfeld vieles zu bedenken und zu wissen, um die richtige Entscheidung zu treffen.
Kommen Sie gerne zu einem Beratungsgespräch und einer Voruntersuchung zu uns in die Praxis, wir beraten Sie gerne.