Das Hamburger Hundegesetz

+ 05.02.2012 + “Gerechtigkeit statt Diskriminierung” – mit diesem Ruf stellen sich der Hamburger Tierschutzverein und die Tierärztekammer gegen das Hundegesetz in unserer Stadt. Wir finden das richtig. “Zentrale Forderung ist, die Kategorie der unwiderleglich gefährlichen Hunderassen im Sinne von § 2 Abs. 1 Hamburger Hundegesetz abzuschaffen. Jeder Hund muss die Chance haben, durch einen Wesenstest seine gesetzlich vermutete Gefährlichkeit widerlegen zu können.” 

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