Import von Hundewelpen
Es kommt leider nicht selten vor, dass Hundewelpen im Alter von 6-8 Wochen aus EU-Staaten nach Deutschland importiert werden. Häufig sind dies kleine Rassen wie Malteser, Zwerpinscher, Französische Bulldoggen, Möpse und sogenannte Teacuphunde.
In den meisten Fällen haben sie sogar einen gültigen EU-Ausweis (blauer Impfpass) und sind auch gechipt mit einem sogenannten Transponderchip (also gekennzeichnet). Entweder die Tiere sind regulär geimpft mit einer Welpenimpfung, oder mit der ersten großen Impfung ohne Tollwut. Manchmal sind sie auf dem Papier älter gemacht worden und haben schon eine Tollwutimpfung erhalten. Oder sie haben die Impfung gar nicht erhalten, sondern besitzen einen gefälschten Pass. Ihre Einfuhr nach Deutschand ist illegal.
Welpen dürfen laut Gesetz nicht unter 15 Lebenswochen eingeführt werden. Auch die Durchreise ist verboten.
Alle Hunde, somit auch Welpen, dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland durchqueren. Die erste Tollwutimpfung ist frühestens im Alter von 12 Wochen möglich, je nach Impfstoffhersteller. Nach der Impfung muss 21 Tage gewartet werden, bis ausreichend Immunantwort da ist und ein Impfschutz besteht. Somit können Welpen erst ab der 15. Lebenswoche reisen mit Grenzübertritt. Quelle: BMEL.de
Das erklärt, warum Welpen im Alter von 6-8 Wochen nicht legal eingeführt worden sein können, sie sind schlicht zu jung. Ein Welpe wurde uns vorgestellt, bei diesem waren noch nicht einmal die Zähne durchgebrochen. Die unkundige Käuferin hat dem Verkäufer geglaubt, dass auch die Eltern eher klein sind und der Welpe daher mit 8 Wochen noch nicht größer ist. Bei Welpen kann man das Alter aber recht gut bestimmen. Zähne, Größe und Gewicht spielen hier eine entscheidende Rolle.
Wir Tierärzte sind verpflichtet solche illegal eingeführten Hunde dem Veterinäramt zu melden, sonst machen wir uns strafbar. Das müssen wir tun, auch wenn unsere Patienten dann sauer auf uns sind und kein Verständnis haben. Vor nicht allzu langer Zeit gab es einen sehr tragischen Fall, wo ein Welpe aus der Türkei mit dem Wohnmobil nach Deutschland geschmuggelt wurde. Das Tier war ungeimpft und hatte Tollwut. Dies war zunächst nicht bekannt, der Hund wurde in der Tierklinik vorgestellt, weil es ihm sehr schlecht ging. Sämtliche Kontaktpersonen mussten in einer Notfallmassnahme daraufhin geimpft werden. Eine große Klinik in Norddeutschland hatte dadurch massive Probleme, auch personell. Die Frage ist aber doch - muss es ein billiger Rassehund aus Polen, Rumänien, Ungarn oder Tschechien sein? Was ist, wenn dieses vermeintlich günstige Tier sofort krank wird und die Rettung mehrere Tausend Euro verschluckt? Wer hat dabei gewonnen? Der Welpe sicher nicht. Es ist kein Problem, ein Tier einzuführen welches alt genug ist. Welches geimpft ist, lang genug bei der Mutter war und seriös verkauft wird. Die illegale Einfuhr dagegen ist keine Ordnungswidrigeit, sondern eine Straftat. Jeder sollte sich dessen bewusst sein.
Wenn dann von behördlicher Seite große Probleme auf den Neubesitzer zukommen, muss dieser sich nicht wundern. Unwissenheit schützt nicht vor Bestrafung. Und sein wir einmal ehrlich - die meisten Menschen wissen mittlerweile um das Problem mit dem illegalen Welpenhandel. Auf sämtlichen Plattformen im Netz wird davor gewarnt, es ist unübersehbar. Es hat stets etwas mit dem Preis zu tun und selten mit Tierliebe. Wir reden hierbei nicht vom seriösen Auslandstierschutz.
Beim Import von Hunden aus einigen bestimmten Ländern, zum Beispiel der Türkei, müssen noch weitere Bedingungen zur Einfuhr erfüllt sein, wie zum Beispiel ein Tollwuttiter. Informieren Sie sich vorher beim Auswärtigen Amt. Mehr Informationen finden Sie auf BMEL.de
Ihr Praxisteam der Tiermedizin am Rothenbaum