Psittacose
Das Wort Papageienkrankheit löst bei vielen Vogelhaltern immer noch große Ängste aus. Bedeutete sie doch noch bis vor einigen Jahren, dass der Amtsveterinär den Vogelbestand besichtigt und gegebenenfalls Tiere eingeschläfert hat. Durch die voranschreitende Forschung und somit neues Wissen über die Krankheit, ist die Papageienkrankheit keine anzeigepflichtige Tierseuche mehr. Dennoch bleibt sie eine ernstzunehmende Erkrankung, welche unbehandelt tödlich verlaufen kann und auch für den Menschen ansteckend ist. Bei Verdacht darauf muss Diagnostik erfolgen. Symptome sind gerötete, geschwollene Augen, niesen, Atemnot, Durchfall, Apathie, und Schwäche.
Eine Behandlung erfolgt durch Antibiotika und ist in den meisten Fällen erfolgreich.
Aviäre Chlamydiose statt Psittacose
Nur durch den geschichtlichen Hintergrund im Jahr 1892 zu erklären, kam es in Deutschland zur Anzeigepflicht und amtlichen Bekämpfung der bei Papageienvögeln durch Chlamydophila psittaci verursachten Psittacose. Vor der Etablierung einer gezielten ätiologisch-mikrobiologischen Diagnostik und der Entwicklung der Antibiotika erschien sie als mysteriöse Erkrankung, die nach Import und öffentlicher Präsentation von südamerikanischen Papageien (Psittaziden) in Paris ausbrach und viele Todesopfer in der Bevölkerung forderte.
Aufgrund ihrer besonderen Biologie ist eine sichere Elimination dieser obligat intrazellulären Bakterien, die wahrscheinlich in allen Vogelarten persistieren können und bisher aus über 460 Arten einschließlich des Nutzgeflügels nachgewiesen wurden, ausschließlich über eine in der Psittakose-VO vorgeschriebene Behandlung mit Antibiotika jedoch nicht zu erreichen.
Die moderne Labordiagnostik ist zwar hochsensibel, liefert aber dennoch möglicherweise falsch positive (Therapiekontrolle) sowie falsch negative Befunde (stumme Persistenz).
Eine klinisch apparente aviäre Chlamydiose lässt sich jedoch bei Mensch und Tier wie viele andere bakterielle Infektionen auch schnell und sicher diagnostizieren und mit sehr guter Prognose zur klinischen Heilung führen.
Aus klinischen sowie volkswirtschaftlichen Gründen und unter Beachtung des Tierschutzgedankens sind Anzeigepflicht und vorgeschriebene antibiotische Bekämpfung ausschließlich der Psittakose (insbesondere nur in Verdacht stehender Psittazidenbestände) und nur in Deutschland nicht zu rechtfertigen.
Um diese bei zunehmend vielen Vogelarten vorkommende bakterielle Infektion angemessen zu behandeln, sollte nach Vorschlag von Krauss und Schmeer (1992) statt von Psittakose/Ornithose von Aviärer Chlamydiose gesprochen werden.
(Dr. Norbert Kummerfeld 2010)