Zum Versand von Arzneimitteln

Seit dem 28.01.2022 gilt das neue Tierarzneimittelgesetz, zudem ist die EU-Verordnung 2019/6 in Kraft getreten.

 

Gemäß §49 Abs. 7 ist es von nun an untersagt, Tierarzneimittel postalisch zu versenden.
Wir bitten unsere Patientenbesitzer deshalb, Ihre Medikamente fortan immer persönlich in unserer Praxis abzuholen.

Sofern Ihre Tiere eine von uns verordnete Dauermedikation erhalten, können Sie uns gerne eine Email senden und wir reservieren oder bestellen Ihnen das gewünschte Medikament zur Abholung.

Danke für Ihr Verständnis.
Ihr Team Tiermedizin am Rothenbaum

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